SelbstzahlerInnen 

Abrechnung über die GKV

Ich bin keine "Kassentherapeutin" und habe keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.  Es gibt jedoch die Möglichkeit der "Außervertaglichen Psychotherapie". Leider sind meine Erfahrungen diesbezüglich sehr schlecht. Die Anträge haben vor 10 Jahren noch zum Erfolg geführt, jedoch werden Sie heute zu fast 100 % abgelehnt bei hohem Aufwand und negativem Schriftverkehr für PatientInnen und TherapeutInnen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich aus diesem Grunde diese Anträge nicht mehr stelle.
Es bleibt Ihnen aber unbenommen, bei Ihrer KK nachzuhören, ob es eine Möglichkeit der Kostenübernahme bei mir gibt. Die Systemische Therapie ist mittlerweile ein Regelverfahren und somit im Leistungskatalog der KK. 

Mein privates Honorar richtet sich in etwa nach den geltenden Gebührenordnungen GebüH, EBM und GOP und kann sich ändern. Bitte erfragen Sie das Honorar bei mir persönlich.
Ihre privat entrichteten Kosten für die Psychotherapie als Heilbehandlung können Sie bei Ihrer Einkommens-Steuererklärung geltend machen und über diesen Weg eine Ersparnis erreichen.



In der Systemischen Therapie gilt der Kunde als kundig. 

Die Häufigkeit und Dauer Ihrer Termine / Psychotherapie richten sich ganz nach Ihrem persönlichem Bedarf und Auftrag. In der Regel arbeite ich in einer Frequenz von Sitzungen, die ca. alle 14 Tage stattfinden. Sollten Sie in einer akuten Krise sein, ist es zur Stabilisierung auch möglich zunächst wöchentliche Sitzungen zu vereinbaren. Zudem arbeite ich prozessorientiert - Veränderungen brauchen Zeit und Gelegenheit - so dass es manchmal auch sinnvoll ist, längere Zeitabstände zw. den Sitzungen zu wählen.


Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung

Die Kostenübernahme für eine Psychotherapie durch die privaten Krankenkassen ist je nach Vertragsgestaltung möglich. Auch hier gibt es Unterschiede bzgl. der angewandten Gebührenordnungen und Abrechnungsziffern. Erkundigen Sie Sich am besten bei Ihrem Vertragspartner.


Kostenübernahme durch eine Zusatzversicherung über Heilpraktikerleistungen

Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, oder Ihre Krankenkasse Heilpraktikerleistungen beinhaltet, können Sie versuchen, die Rechnungen dort einzureichen, um einen Teil der Kosten erstatten zu bekommen.